Unterkunftsordnung

UNTERKUNFTSORNUNG DER BLOCKHÜTTE ROZKOŠ:

Unterkunftgeber: Josef a Pavla Hlávkovi, Nahořany 111, 549 07 Nahořany, Ident.-Nr.: 18855890


Diese Unterkunftsordnung bezieht sich auf die Unterkunft in der Blockhütte Rozkoš, Lhota u Nahořan Evidenznr. 3, 549 01 Nové Město nad Metují.

 

Die Gäste untergebracht in diesem Objekt sind verpflichtet, sich mit dieser Unterkunftsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten. Im Falle einer Verletzung hat der Unterkunftgeber das Recht die vertragliche Beziehung sofort ohne finanziellen Ersatz zu beenden.

 

1.
Im Objekt sowie im Garten ist es erforderlich, auch tagsüber die Umgebung mit übermäßigem Schreiben, lautem Singen, übermäßigem Lautdrehen reproduzierter Musik u. Ä. nicht zu stören.


2.
Der Gast ist ferner verpflichtet, ab 22:00 bis 08:00 Uhr die NACHTRUHE einzuhalten und sich so zu verhalten, damit er die Umgebung nicht stört. Im Falle, dass der Gast auch trotz wiederholter Mahnung gute Sitten verletzt, oder in einer anderen Weise grob die „Unterkunftsordnung“, kann der Unterkunftgeber auch vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit die Unterkunft des Gastes mit sofortiger Gültigkeit ohne finanziellen Ersatz beenden.


3.
Bei der Übergabe des Objektes wird eine rückzahlbare Kaution in der Höhe von 5.000 CZK (Karte) für die Unterkunft erhoben. Diese Kaution wird am Ende der Unterkunft zurückbezahlt, eventuell wird daraus eine Beschädigung erstattet. Der Gast kann das Objekt für die Zeit nutzen, die er im Voraus ordnungsgemäß vereinbarte und bezahlte.


4.
Das Rauchen ist in allen Räumen der gesamten Blockhütte verboten (einschließlich elektronischer Zigaretten). In der Unterkunftseinrichtung kann nur ein Bürger absteigen, den der Unterkunftgeber in das Unterkunftsbuch einträgt, und dies nach der Vorlage des Personalausweises, des gültigen Reisepasses, oder eines anderen gültigen Identitätsausweise.


5.
Auf der Grundlage der Buchung des Objektes wird dem Gast die Unterbringung von 15:00 bis 18:00 des vereinbarten Tages ermöglicht. Nach 18:00 Uhr muss die Stunde der Unterbringung schriftlich oder telefonisch im Voraus vereinbart werden.


6.
Am Tag der Beendigung der vereinbarten Unterkunft ist der Gast verpflichtet, das Objekt spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen, falls nichts anderes vereinbart wird.

 

7.
Die Bezahlung der Unterkunft in der Höhe von 50 % vom Gesamtpreis muss der Gast bei der Buchung des Objektes innerhalb von 5 Werktagen auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung bezahlen. Die Nachzahlung in der Höhe von 50 % und die Gebühren (z. B. die Unterkunftsgebühr für das Gemeindeamt) bezahlt er am Tag der Anreise gemäß der gültigen Preisliste des Unterkunftsgebers.


8.
Hunde und auch andere Tiere sind im Objekt verboten.


9.
Am Tag der Ankunft ist der Gast verpflichtet, physisch den Zustand der Inventarliste zu kontrollieren, die im Objekt ausgehängt ist, und die Differenzen sofort dem Unterkunftgeber zu melden. Auf spätere Reklamationen wird keine Rücksicht genommen und der Gast wird verpflichtet sein, die Diskrepanzen in bar nach der Beendigung der Unterkunft zu bezahlen. Der Unterkunftgeber hat das Recht, die Differenzen der Inventarliste aus der geleisteten Kaution abzuziehen.


10.
Der Unterkunftgeber haftet nicht für eventuelle Verluste und Schäden am Vermögen des Gastes, an Sachen mitgebracht vom Gast in die Unterkunftseinrichtung, sowie für Schäden an seinen persönlichen Sachen.


11.
Der untergebrachte Gast ist verpflichtet, die Räume ausgespart für die Unterkunft zu nutzen. Ohne Zustimmung des Unterkunftgebers darf er hier kein Möbel versetzten, keine Reparaturen durchführen und keine Eingriffe im Stromnetz, oder in anderen Installationen durchzuführen.


12.
Für eventuelle Schäden verursacht an der Anlage und am Vermögen haftet der Gast und er ist verpflichtet, diese Schäden in voller Höhe zu ersetzen.


13.
Der untergebrachte Gast ist verpflichtet, beim Verlassen die Haupteingänge zu versperren, Lichter auszuschalten, Wasserverschlüsse (Batterien) zu schließen, Fernseher auszuschalten. Die Schlüssel lässt er während der ganzen Unterkunft bei sich. Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, die Schlüssel dem Unterkunftgeber zu übergebe. Im Falle eines Verlustes der Schüssel und der Fernbedienung bezahlt er die Kosten zusammenhängend mit dem kompletten Austausch, einschließlich der Schlosseinlage der Eingangstür und der Fernbedienung des automatischen Tors (der Preis für Schlosseinlagen beträgt 1.500 CZK + 800,- Fernbedienung).


14.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder bis 10 Jahre ohne Aufsicht der Erwachsenen in allen Räumen der Unterkunftseinrichtung zu lassen.


15.
Ballspiele und andere Sportarten dürfen lediglich am dazu bestimmten Platz in der Ortschaft betrieben werden. Alle Sportaktivitäten und die Nutzung der Kinderschaukeln auf dem Grundstück an der Unterkunftseinrichtung betreiben die Gäste auf eigene Gefahr. Der Eigentümer des Objektes haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Verletzungen.

 

16.
Die Kinderspielplätze in der Gemeinde (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste u. Ä.) können die Kinder nur bei der Anwesenheit eines Erwachsenen nutzen. Der Eigentümer des Objektes weist die Gäste hiermit darauf hin, damit sie die Kinder auf keine Spielplätze in der Ortschaft ohne Aufsicht reinlassen. Der Eigentümer des Objektes haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Verletzungen.


17.
Die Kraftfahrzeuge können nach voriger Absprache mit dem Unterkunftgeber nur an dazu bestimmten Stellen eingeparkt werden. Diese Parkflächen werden nicht überwacht und der Unterkunftgeber haftet nicht für eventuelle Schäden oder Beschädigungen des Fahrzeuges, oder der Sachen im Fahrzeug.


18.
Beschwerden von Gästen und eventuelle Verbesserungsvorschläge nimmt der Eigentümer des Objektes an.


19.
Im Falle eines längeren Aufenthaltes werden auf Anforderung nach einer Woche die Handtücher und die Bettwäsche ausgetauscht. Grundlegende Reinigungshilfsmittel bilden einen Bestandteil des Zimmers.


20.
Stornobedingungen:
Der Gast hat das Recht auf den Vertragsrücktritt auch ohne Angabe von Gründen, spätestens allerdings innerhalb von 30 Tagen vor dem gebuchten Termin, ausschließlich in schriftlicher Form auf die E-Mail-Adresse: hlavko@seznam.cz.
Die Bezahlung der Unterkunft in der Höhe von 50 % vom Gesamtpreis muss der Gast bei der Buchung des Objektes innerhalb von 5 Werktagen auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung bezahlen. Die Nachzahlung in der Höhe von 50 % und die Gebühren (z. B. die Unterkunftsgebühr für das Gemeindeamt) bezahlt er am Tag der Anreise gemäß der gültigen Preisliste des Unterkunftsgebers.

 

 

Wichtige Telefonnummern des Objekteigentümers:


+420 608 000 222 – Josef Hlávko
+420 773 215 801 – Pavla Hlávková

FEUERWEHR: 150
RETTUNGSDIENST: 155
POLIZEI: 158
NOT-RUFNUMMER: 112

 

Diese Unterkunftsordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft.